In Afghanistan zurückgelassen: Fluglotse klagt gegen Deutschland



Exklusiv

Stand: 10.11.2021 06:01 Uhr

Zehn afghanische Fluglotsen arbeiten jahrelang für die Bundeswehr. Doch als diese ihren Einsatz beendet, werden sie zurückgelassen. Jetzt verklagt einer der Männer die Bundesregierung.

Von Pune Djalilevand und Daniel Schmidthäussler, rbb

Es ist der 25. August 2021. Amir (Name geändert) steht am “Abbey Gate”, einem Zugangstor zum Gelände des Kabuler Flughafens. Der vorletzte Tag der Evakuierungsflüge für Ausländer und afghanische Ortskräfte hat gerade begonnen. Gemeinsam mit seinen ehemaligen Kollegen und ihren Familien wartet der Fluglotse, der bis zuletzt für die Bundeswehr tätig war, auf die Evakuierung. Das Krisenteam der Bundeswehr hatte sie kurzfristig dorthin bestellt.

Die afghanischen Fluglotsen, die für die Bundeswehr tätig waren, warten vergeblich auf ihre Evakuierung nach Deutschland.

Sie stünden auf einer Evakuierungsliste, hieß es, und sie würden bald ausgeflogen. Ein deutsches Spezialteam würde sie auf das Airport-Gelände eskortieren. Das Codewort sei “Yellow”. Doch niemand kommt – so erzählt es Amir dem ARD-Politikmagazin Kontraste über eine sichere Verbindung am Telefon. Seine Angaben werden zudem aus Bundeswehrkreisen bestätigt.

Erst am nächsten Morgen, es ist fast Mittag, erhält die Gruppe die Nachricht: Die Evakuierungsmission werde abgesagt – aus Sicherheitsgründen. Einzeln ziehen sich die Afghanen zurück, in ihre Verstecke. Wenige Stunden später verübt ein Selbstmordattentäter einen Bombenanschlag – genau an der Stelle, wo die Gruppe zuvor vergeblich auf die Deutschen gewartet hatte. Die Taliban werden später von mindestens 170 Toten sprechen, ISIS-K, ein Ableger der Terrormiliz Islamischen Staats, sich zu dem Anschlag bekennen.

Afghanische Fluglotsen im Auftrag der Bundeswehr

Wenige Tage zuvor hatten sie selbst noch an einem Flughafen gearbeitet, in Masar-e-Scharif als Fluglotsen im Auftrag der Bundeswehr. Dort waren sie verantwortlich für den Flugbetrieb des internationalen Verkehrsflughafens der Regionalhauptstadt – mit militärischem und zivilem Verkehr kommt dieser zeitweise auf ähnlich viele Flugbewegungen wie beispielsweise der Flughafen Köln/Bonn. Als die letzte deutsche Maschine aus Masar-e-Sharif startet, waren es die afghanischen Fluglotsen, die der Bundeswehr die Starterlaubnis geben.

Man habe den Kollegen vertrauen können, es habe keinen Unterschied gemacht, ob ein deutscher Fluglotse im Tower saß oder ein afghanischer, so Bundeswehrangehörige gegenüber Kontraste. Die Praxis-Ausbildung sei durch die Bundeswehr erfolgt. “Sie saßen Tag und Nacht mit uns auf dem Tower. Sie waren an militärischen Aktionen und Drohnenoperationen beteiligt. Die Bundesregierung scheint nicht zu verstehen, in welcher Sicherheitslage die Fluglotsen jetzt stecken”, so ein Bundeswehr-Offizier zu Kontraste.

Die Evakuierungsflüge sind längst eingestellt

Seitdem sitzen die Zehn mit ihren Familien in Afghanistan fest. Die Evakuierungsflüge sind längst eingestellt. Auch Amir ist wieder in seine Heimatstadt zu seiner Mutter und den Geschwistern gezogen. Er ist enttäuscht und wütend: “Wenn sie uns nicht ausfliegen wollen, warum haben sie uns dann überhaupt zum Abbey Gate gerufen? Wir könnten alle längst tot sein!”

Die Ereignisse am Flughafen sind inzwischen fast drei Monate her. Amirs Fluglotsen-Kollege Milad (Name geändert) fühlt sich verraten: “Die Bundesregierung hat mich aufgebaut, ich bin die Leiter aufgestiegen. Jetzt lassen sie mich fallen.” Am Schluss habe es eine Abfindung gegeben, doch die reiche auch nicht mehr lange. Die Lebensmittelpreise stiegen täglich. Arbeiten gehen könne er nicht – das sei zu gefährlich. Am meisten litten aber die Kinder, sagt er, sie lebten “wie im Gefängnis”.

“Dann wird wieder zurückgeschoben”

Axel Steier, Mitbegründer der Hilfsorganisation Mission Lifeline, sieht die Bundesregierung in der Verantwortung. “Es ist Quatsch”, sagt er, “jemanden außer Landes zu schaffen, wenn keine Aufnahmezusagen bestehen. Dann wird wieder zurückgeschoben.” Er geht von rund 40.000 Personen – Ortskräfte und ihre Familien – in Afghanistan aus, die Anspruch auf eine solche Zusage hätten. “Es ist komplett desaströs”, konstatiert Steier. Die Bundesregierung wolle die Zahlen so niedrig wie möglich halten, “auf Kosten von Menschenleben”. Den Fluglotsen rät er, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, er vermittelt Kontakt zu Anwälten.

Inzwischen sind die Fluglotsen unter dem Account @10Fluglotsen auf Twitter präsent, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Zudem verklagt der ehemalige Fluglotse Milad zusammen mit seiner Familie die Bundesregierung. Die Klageschrift liegt Kontraste vor, das Ziel: Erteilung eines Visums gemäß Paragraf 22 Aufenthaltsrecht. Implizit würde das auch eine Aufenthaltszusage für die Familie bedeuten.

Dass sich eine gütliche Einigung finden lasse, glaubt Milads Rechtsanwalt Matthias Lehnert nicht mehr: “Offensichtlich gibt es von Seiten der Bundesregierung eine rechtliche Fehleinschätzung. Das Gleichbehandlungsgebot wird nicht gewahrt. Im gesamten Prozess hat sich die Bundesregierung quergestellt, und das wollen wir jetzt auch von einem Gericht festgestellt wissen.”

Bundesregierung: Fluglotsen keine Ortskräfte

In den Arbeitsverträgen, die Kontraste vorliegen, ist eindeutig von einem Vertragsverhältnis zwischen “der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung” und den jeweiligen “Auftragnehmern” die Rede. Trotzdem hält die Bundesregierung bislang daran fest, dass es sich bei den Verträgen der Fluglotsen um sogenannte Werkverträge handelt.

Noch vor knapp zwei Wochen stellt ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums unmissverständlich fest: “Diese Verträge fallen nicht unter die Regelungen nach dem sogenannten Ortskräfteverfahren.” Eine Aufnahmezusage für die Einreise nach Deutschland könne somit nicht nach diesem Verfahren erfolgen.

Bundeswehrangehörige, die mit den Betroffenen zusammengearbeitet haben, zeigen sich angesichts dieser Einschätzung fassungslos: “Welches Werk soll das sein? Die Kollegen waren in den Betrieb eingebunden, wie jeder andere Fluglotse der Bundeswehr auch. Sie standen in den Dienstplänen drin, waren weisungsabhängig, und außerdem wurden sie regelmäßig monatlich bezahlt.”

Es habe keinen Unterschied gemacht, ob ein deutscher Fluglotse im Tower saß oder ein afghanischer, erzählen Bundeswehrangehörige.

Entscheidungspraxis “momentan sehr intransparent”

Rechtsanwalt Lehnert hält die bisherige Entscheidungspraxis der Bundesregierung ebenfalls für “momentan sehr intransparent”. Er erhofft sich, dass die Bundesregierung durch das Gericht dazu gezwungen werde, “auch argumentativ ihre Entscheidung darzulegen”. Letztlich könne das auch zu einer stärkeren rechtlichen Kontrolle der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan insgesamt führen, vermutet Lehnert.

“Den Taliban vor Ort ist es völlig egal, was für ein Arbeitsverhältnis auf dem Papier bestanden hat”, sagt der Jurist. “Die interessiert nur, wer hat den Alliierten geholfen, wer hat mit den Deutschen zusammengearbeitet? Da spielt es keine Rolle, in welchem Arbeitsverhältnis – das sind für die Verräter.” Das Verhalten der Bundesregierung hält er für unverantwortlich.

Und tatsächlich scheint sich auch in der Bundesregierung etwas zu bewegen. Inzwischen heißt es aus dem Verteidigungsministerium, man müsse sich bei “Ortskräftefragen” die Verträge im Einzelnen genau ansehen: “Es gibt Werkverträge, die einem Beschäftigungsverhältnis sehr stark ähneln. Bei solchen Werkverträgen gibt es auch Möglichkeiten des Ermessens.” Solche Fälle seien augenblicklich auch in Prüfung.

Warten auf Nachrichten aus Deutschland

Indessen warten Amir, Milad und die vielen anderen weiter auf Nachrichten aus Deutschland. Warum es gerade bei ihnen so lange dauert, kann ihnen jedoch keiner plausibel erklären. Lehnert mit einer Vermutung: “Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung einen Dammbruch fürchtet und deshalb um jeden Fall eine Präzedenz-Entscheidung vermeiden will.”

Andere Ortskräfte, so die Befürchtung, könnten sich auf diesen Entscheid berufen und ebenfalls eine Anerkennung verlangen. Sollten die Fluglotsen ihre Klage tatsächlich gewinnen, würde es jedoch genau dazu kommen – zu einer Präzedenz-Entscheidung, richterlich bestätigt.